AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts- und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen gelten für alle Rechts­ge­schäf­te vom Fahr­ser­vice BEAM ME UP.

 

1. Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

1.1. Die folgende Geschäfts- und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen (AGB) gelten für alle von der Firma
Beam me up Fahr­ser­vice erbrach­ten Leis­tun­gen im Bereich der Per­so­nen­be­för­de­rung und Sachbeförderung.
1.2. Ände­run­gen der AGB´s bleiben vor­be­hal­ten. Die jewei­li­ge gültige Fassung der AGB´s wird im Internet ver­öf­fent­licht und ist in den Fahr­zeu­gen zur Ein­sicht­nah­me erhältlich.
1.3. Es gilt jeweils die zum Zeit­punkt der Bestel­lung der Beför­de­rungs­leis­tun­gen aktuelle Fassung der AGB´s. Abwei­chen­de oder ent­ge­gen­ste­hen­de Geschäfts­be­din­gun­gen sind nur gültig, wenn die Firma Beam me up diese schrift­lich akzep­tiert hat.
1.4. Bei Fahrten ins Ausland ver­pflich­tet sich der Fahrgast/die Fahr­gäs­te im Besitz von gültigen Aus­weis­pa­pie­ren zu sein.
1.5. Mit Ver­trags­ab­schluss werden die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen Bestand­teil des Ver­tra­ges und gelten als vom Kunden unein­ge­schränkt anerkannt.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Firma Beam me up nimmt Fahr­auf­trä­ge mündlich, fern­münd­lich, schrift­lich oder online
(per E‑Mail) entgegen.
2.2. Zu einem Ver­trags­ab­schluss kommt es jedoch nur, wenn die Firma Beam me up entweder eine rechts­ver­bind­li­che Buchungs­be­stä­ti­gung schrift­lich oder per E‑Mail bestä­tigt oder wenn die Fahrt tat­säch­lich ange­tre­ten wird.
2.3. Bei tele­fo­ni­schen Buchun­gen haftet die Firma Beam me up nicht für Übermittlungsfehler.
Der Kunde hat die Buchungs­be­stä­ti­gung unver­züg­lich auf Fehler, Unrich­tig­kei­ten oder Unstim­mig­kei­ten hin zu über­prü­fen und ggf. bei Unrich­tig­kei­ten die Firma Beam me up unver­züg­lich darauf hin­zu­wei­sen. Für die Rich­tig­keit der Angaben ist alleine der Kunde verantwortlich.
2.4. Sollten Abwei­chun­gen der Abflug – oder Rück­flug­da­ten vor­kom­men bzw. Flug­num­mern sich
ändern, muss der Kunde sich sofort tele­fo­nisch oder per E‑Mail mit der Firma Beam me up in Ver­bin­dung setzten.
2.5. Der Kunde ist dazu ver­pflich­tet Umbu­chun­gen, die nach Zugang der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch die Firma Beam me up ein­ge­tre­ten sind, umgehend mit­zu­tei­len. Bei Nicht­an­zei­ge erlischt unsere Pflicht der Beför­de­rung. Umbu­chun­gen (Zeit­än­de­run­gen) sind als Rück­tritt mit anschlie­ßen­der Neu­bu­chung zu behan­deln und bedürfen einer schrift­li­chen Bestätigung.
Ein Anspruch auf Beför­de­rung besteht grund­sätz­lich nur zu den ver­ein­bar­ten Zeiten.
2.6. Für die korrekte Über­mitt­lung der aktu­el­len Flugzeiten/Bahnfahrzeiten oder Ähn­li­ches, für Hin- und Rück­fahr­ten von der Fahr­leis­tung obliegt der Ver­ant­wor­tung des Fahrgastes.
Unvoll­stän­di­ge, wider­sprüch­li­che oder feh­ler­haf­te Daten gehen zu Lasten des Kunden.
2.7. Nach­träg­li­che Auf­trags­än­de­run­gen durch den Auf­trag­ge­ber, sind ohne Abspra­che und schrift­li­cher Bestä­ti­gung durch die Firma Beam me up nicht zulässig und werden somit nicht durch­ge­führt. Sollte jedoch auf Wunsch des Fahr­gas­tes trotzdem eine Auf­trags­än­de­rung während der Fahrt durch­ge­führt werden, haftet aus­schließ­lich der Fahrgast für evtl. ent­stan­de­ne Schäden.
2.8. Sollte durch Annul­lie­rung eines Fluges oder durch Umbu­chung der Airline auf eine andere Flug­num­mer gelten, anstatt der bestä­tig­ten und geplan­ten Flug­num­mer, ist die Firma Beam me up nicht ver­pflich­tet den geän­der­ten Auftrag anzunehmen.
2.9. Die Abhol­zeit am Flug­ha­fen ist die plan­mä­ßi­ge Ankunfts­zeit zzgl. 30 Minuten für die Gepäck­ab­ho­lung. Bei Ver­spä­tun­gen kann der Fahrer höchs­tens 60 Minuten über die plan­mä­ßi­ge Ankunfts­zeit hinaus warten. Bei Ver­spä­tun­gen, die 60 Minuten über­schrei­ten, wird eine Pau­scha­le in Höhe von € 30,00 pro Stunde abge­rech­net. Eine Ver­pflich­tung zur Beför­de­rung bei Über­schrei­tung der War­te­zeit über 60 Minuten besteht nicht.
Für Unplan­mä­ßig­kei­ten im Flugverkehr/Bahnverkehr über­nimmt die Firma Beam me up keine Haftung.
Bei ver­früh­ten Ankunfts­zei­ten wird die plan­mä­ßi­ge Ankunfts­zeit zugrunde gelegt. Fällt der Flug aus oder ver­schiebt sich erheb­lich, entfällt der Anspruch auf Rück­be­för­de­rung. Geleis­te­te Beför­de­rungs­ent­gel­te werden nicht erstat­tet, außer der Kunde meldet sich früh­zei­tig und macht einen neuen Abhol­ter­min aus.
2.10. Die Firma Beam me up steht es frei ein Fahrzeug nach eigener Wahl ein zusetz­ten, die Fahrt abzu­leh­nen. (Es besteht keine Beför­de­rungs­pflicht) Die Fahr­t­re­ser­vie­rung schrift­lich zu bestä­ti­gen liegt eben­falls im Ermessen der Firma Beam me up.

3. Rücktritt vom Vertrag des Kunden und Stornogebühren

3.1. Beiden Ver­trags­part­nern steht ohne Angaben von Gründen ein unein­ge­schränk­tes Wie­der­rufs- und Rück­tritts­recht zu.
3.2. Stor­nie­run­gen sind der Firma Beam me up grund­sätz­lich in Textform oder tele­fo­nisch unver­züg­lich mitzuteilen.
3.3. Der Kunde hat das Recht bis zum 7. Tag vor ver­ein­bar­ten und bestä­tig­ten Beför­de­rungs­ter­min vom Vertrag zurück zu treten.
3.4. Stor­nie­run­gen, die später als 7. Tage bei der Firma Beam me up eingehen, können eine Stor­no­ge­bühr auslösen.
— Stor­nie­run­gen bis 3 Tage vor Fahr­an­tritt mit 25% des Fahrpreises.
— Stor­nie­run­gen bis 24 Stunden vor Rei­se­an­tritt mit 50% des Fahrpreises.
— Stor­nie­run­gen am Reisetag oder nicht erschei­nen des Fahr­gas­tes zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt mit 100% des Fahrpreises.
3.5. Die Firma Beam me up behält sich bzgl. der Berech­nung von Stor­no­ge­büh­ren vor, nach freiem Ermessen zu ent­schei­den ob Stor­no­ge­büh­ren im Rahmen der hier genann­ten Vorgaben erhoben werden. Die oben genann­ten Rege­lun­gen der Stor­no­ge­büh­ren gelten in Fol­ge­fäl­len trotzdem.

4. Rücktritt vom Vertrag durch Beam me up

4.1. Die Firma Beam me up ist berech­tigt jeder­zeit vom Vertrag zurück zutreten bei nicht vor­her­seh­ba­ren Umstän­den. (z.B kurz­fris­ti­ger Erkran­kung und kein geeig­ne­tes Fahr­per­so­nal zur Ver­fü­gung steht, tech­ni­sche Defekte oder extreme Wit­te­rungs­be­din­gun­gen). Ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz besteht für den Kunden in diesen Fällen nicht.
4.2. Sollte durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se während der Fahrt z.B. Unfall/Sperrung, Krieg,
Unruhen, Epi­de­mien, Behin­de­rung durch Staats­or­ga­ne, Stra­ßen­blo­cka­den oder Streiks und Arbeits­nie­der­le­gun­gen sowie jegliche weitere höhere Gewalt, das Fahrziel nicht recht­zei­tig oder gar nicht erreicht werden, so besteht kein Anspruch auf Scha­dens­er­satz für den
Kunden.

5. Preise

5.1. Alle Preis­an­ga­ben gegen­über dem End­ver­brau­cher sind in Euro und Brutto zu ver­ste­hen. Nicht ent­hal­ten sind mögliche Ver­kehrs­we­ge­nut­zungs­ge­büh­ren wie Fähren, Tun­nel­ge­büh­ren, Maut usw. Diese werden den Kunden in Rechnung gestellt.
5.2. Spesen fallen nur bei einer Lenkzeit von mehr als 8 Stunden an.
5.3. Die Firma Beam me up erstellt dem Kunden ein Angebot mit Fest­prei­sen. Akzep­tiert der Kunde das vor­ge­schla­ge­ne Beför­de­rungs­ent­gelt, so bestä­tigt er diese durch die Annahmen des Angebots per E‑Mail, Whats App oder ähnliche Möglichkeiten.
5.4. Preis­än­de­run­gen sind zulässig, wenn zwischen Ver­trags­ab­schluss und ver­ein­bar­ten Fahrt­ter­min mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbrin­gung der Leistung die Löhne, Mate­ri­al­kos­ten oder die markt­mä­ßi­gen Ein­stands­prei­se, so ist die Firma Beam me up berech­tigt den Preis ange­mes­sen ent­spre­chend der Kos­ten­stei­ge­rung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rück­tritt berech­tigt, wenn die Preis­er­hö­hung den Anstieg der all­ge­mei­nen Lebens­hal­tungs­kos­ten zwischen Bestel­lung und Aus­lie­fe­rung von mehr als 15% übersteigt.
5.5. Mehr­kos­ten, die aufgrund von Ände­rungs­wün­schen durch den Auf­trag­ge­ber während der Fahrt auf­tre­ten und nicht ver­ein­bart wurden, werden zusätz­lich berechnet.

6. Fälligkeiten und Zahlung

6.1. Der Fahr­preis ist sofort nach Erbrin­gung in bar oder per EC/Kreditkarte fällig.
Der Fahr­preis kann auch durch den Kunden vor Fahr­an­tritt per Über­wei­sung bezahlt werden.
6.2. Die Firma Beam me up behält sich grund­sätz­lich das Recht vor, Anzah­lun­gen zu verlangen.
6.3. Zah­lun­gen auf Rech­nun­gen sind möglich, sofern das ver­trag­lich ver­ein­bart wurde.
6.4. Die Preise können von der Firma Beam me up ent­spre­chend geändert werden, wenn der Kunde nach­träg­lich Ände­run­gen der Anzahl von Fahr­gäs­ten, Zeiten oder der Fahr­stre­cke wünscht.
6.5. Rech­nun­gen von der Firma Beam me up ohne Fäl­lig­keits­da­tum sind sofort, ohne Abzug, inner­halb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.
6.6. Die Firma Beam me up ist berech­tigt auf­ge­lau­fe­ne For­de­run­gen jeder­zeit fällig zu stellen und unver­züg­lich die Zahlung zu verlangen.
6.7. Kommt der Kunde in Zah­lungs­ver­zug ist die Firma Beam me up berech­tigt Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5% p.a. über den Basis­zins­satz zu fordern und den Vertrag zu beenden.
Dieser Ver­ein­ba­rung stimmt der Kunde aus­nahms­los mit seiner Reser­vie­rung zu.
6.8. Falls der Firma Beam me up nach­weis­bar, einen höheren Ver­zugs­scha­den ent­stan­den ist, ist die Firma Beam me up berech­tigt auch diesen geltend zu machen.

 

7. Beförderung von Personen und Sachen

7.1. Die Kunden von der Firma Beam me up haben sich jeder­zeit so zu ver­hal­ten, dass die Sicher­heit des Fahrers und des Fahr­zeugs, ihre eigene Sicher­heit und die Sicher­heit anderer Fahr­gäs­te sowie sonstige Dritte nicht gefähr­det wird.
7.2. Die Auswahl und Aus­stat­tung des Fahr­zeu­ges ist der Firma Beam me up frei­ge­stellt. Die Kunden haben auf beson­de­re Beför­de­rungs­wün­sche, ins­be­son­de­re wegen gesund­heit­li­cher Erfor­der­nis­se oder Ankunfts­ter­mi­ne bei der Bestel­lung oder bei Fahr­an­tritt hinzuweisen.
7.3. Die Kunden tragen die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Anschnall­pflicht für sich, für
die Beauf­sich­ti­gung und die Ein­hal­tung der Siche­rungs­pflicht in ihrer Beglei­tung befind­li­chen min­der­jäh­ri­gen Personen, sowie die Beauf­sich­ti­gung und ord­nungs­ge­mä­ße Siche­rung der mit­ge­führ­ten Tiere.
7.4. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Beglei­tung befin­den­den min­der­jäh­ri­gen Fahr­gäs­te die Fahr­zeug­tü­ren nur auf Auf­for­de­rung des Fahrers öffnen. Kunden sind ver­pflich­tet zu prüfen, ob das Öffnen einer Tür gefahr­los möglich ist.
Ebenso dürfen keine Gegen­stän­de aus dem Fenster oder den Türen geworfen werden.
Personen, die eine Gefahr für Sicher­heit und Ordnung des Betrie­bes oder die Sicher­heit der Mit­rei­sen­den dar­stel­len oder den Anord­nun­gen des Fahrers nicht folgen, können sofort von der Beför­de­rung aus­ge­schlos­sen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattungen.
7.5. Nah­rungs­mit­tel werden nur in geschlos­se­nen Behält­nis­sen beför­dert. Eine Öffnung solcher Behält­nis­se oder der Genuss von Nah­rungs­mit­teln oder alko­ho­li­scher Getränke während der Fahrt ohne das aus­drück­li­che Ein­ver­ständ­nis von der Firma Beam me up ist untersagt.
Das Rauchen in den Fahr­zeu­gen ist verboten.
7.6. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie beglei­ten­den Personen für sämt­li­che von Ihnen ver­ur­sach­te Schäden. Die Kosten zur Besei­ti­gung grober Ver­schmut­zung oder Beschä­di­gun­gen des Fahr­zeu­ges und dessen Zubehör, die von einem Fahrgast ver­ur­sacht wurden, hat dieser zu tragen. Even­tu­ell daraus resul­tie­ren­de Ausfälle könnte eben­falls in Rechnung gestellt werden.
7.7. Es werden generell keine Gefahr­gut­trans­por­te durch­ge­führt. Sonstige Güter und Tier­trans­por­te nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che. Es müssen vom Kunden geeig­ne­te Trans­port­be­häl­ter zur Ver­fü­gung gestellt werden. Bei Aus­lands­fahr­ten müssen ent­spre­chen­de Papiere bereit­ge­hal­ten werden, um die sich der Kunde zu kümmern hat.
Für evtl. auf­tre­ten­de Schäden an Personen und Sachen durch das Tier haftet der Halter des
Tieres.
7.8. Die Firma Beam me up behält sich vor, bestimm­te Personen von der Beför­de­rung aus­zu­schlie­ßen, dazu gehören z.B. betrun­ke­ne Personen. Kunden unter zwölf Jahren und Tiere müssen unter Aufsicht von Begleit­per­so­nen stehen.
7.9. Gepäck­stü­cke, die für Personen eine Gefahr dar­stel­len könnten oder schmut­zig sind, müssen nicht trans­por­tiert werden. Das gilt auch für sehr schwere (über 20 KG) Gepäck­stü­cke oder Gegenstände.

 

8. Gewährleistungen Haftungen und Haftungsbeschränkung

8.1. Im Rahmen der Sorg­falts­pflicht eines ordent­li­chen Kauf­manns haftet die Firma Beam me up für die gewis­sen­haf­te Vor­be­rei­tung der ver­ein­bar­ten Fahrten und die ord­nungs­ge­mä­ße Ein­brin­gung der ver­trag­li­chen Beförderungsleistungen.
8.2. Natür­li­cher Ver­schleiß an Trans­port­gü­tern, Gepäck etc. ist von jeder Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen. Koffer, Taschen und andere Trans­port­be­hält­nis­se befinden sich während des Trans­por­tes durch die Firma Beam me up in sach­ge­rech­ter Nutzung und unter­lie­gen während dieser Beför­de­rung dem natür­li­chen Ver­schleiß. Auch Lack­be­schä­di­gun­gen von durch die Firma Beam me up trans­por­tier­te Fahr­rä­der, Roll­stüh­le und Kin­der­wa­gen etc. können durch sach­ge­mä­ße Ver­la­dung und Trans­port nicht aus­ge­schlos­sen werden und sind eben­falls als natür­li­cher Ver­schleiß zu betrach­ten. Es wird eine Reise- bzw. Gepäck­ver­si­che­rung empfohlen.
8.3. Beför­de­rungs­gut, welches ohne per­sön­li­che Beglei­tung des Kunden beför­dert wird, ist von jeg­li­cher Gewähr­leis­tung aus­ge­schlos­sen, sofern nicht vor Fahrt­an­tritt eine geeig­ne­te Über­nah­me­be­stä­ti­gung durch die Firma Beam me up unter­zeich­net wurde.
8.4. Mögliche Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bezüg­lich Beschä­di­gun­gen von Trans­port­gut sind der Firma Beam me up umgehend bei Fahr­ten­de zur Kenntnis zu bringen.
8.5. Die Firma Beam me up über­nimmt keine Haftung für unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, ins­be­son­de­re dann nicht, wenn diese nicht von der Firma Beam me up zu ver­tre­ten sind. Bei vor­lie­gen von höherer Gewalt kann die Firma Beam me up kos­ten­los vom Vertrag zurück­tre­ten, dies gilt auch für Krieg und Unruhen. Für Ver­spä­tun­gen in Folge von höherer Gewalt, Natur­ka­ta­stro­phen, unvor­her­seh­ba­re Ver­kehrs­ver­dich­tung, Staus, Unfällen unvor­her­seh­ba­re tech­ni­sche Mängel, Glatteis etc. haftet die Firma Beam me up nicht.
Die Haftung für die Folgen leichter Fahr­läs­sig­keit ist ausgeschlossen.
Des Weiteren haftet die Firma Beam me up nicht für Ver­spä­tun­gen, die aus Gründen ent­ste­hen, die im Bereich des Kunden liegen. Die Firma Beam me up haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunfts­zeit selbst bestimmt und hierbei gewöhn­li­che Fahrt­ver­zö­ge­run­gen etwa durch Staus unbe­rück­sich­tigt gelassen hat. Ins­be­son­de­re kurz­fris­ti­ge Flug­plan­än­de­run­gen oder eine gegen­über der geplan­ten Ankunfts­zeit ver­früh­te oder ver­spä­te­te Ankunft des Kunden ent­bin­den diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
8.6. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che, die aus ter­min­li­chen Leis­tungs­män­geln ent­ste­hen sind aus­ge­schlos­sen, wenn diese nicht inner­halb von 7 Tagen nach der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­er­brin­gung schrift­lich geltend gemacht werden.
8.7. Soweit Ver­si­che­rungs­schutz im Rahmen der gesetz­li­chen Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht, haftet die Firma Beam me up gegen­über dem Kunden im Scha­dens­fal­le im Rahmen der hierfür gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Soweit die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht ein­tritts­pflich­tig ist, beschränkt sich die Haftung von der Firma Beam me up für Sach­schä­den und Verluste auf höchs­tens € 1.000,00 soweit der Schaden von der Firma weder vor­sätz­lich noch grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt wurde. Dies gilt auch für die Personen, die im Auftrag für die Firma Beam me up arbeiten.
Etwaige Bean­stan­dun­gen der Leis­tun­gen sind seitens des Kunden unver­züg­lich der Firma Beam me up mit­zu­tei­len. Für Per­so­nen­schä­den haftet die Firma Beam me up ledig­lich nach Maßgabe der zur Deckung der Risiken abge­schlos­se­nen Haft­pflicht- und Insas­sen­ver­si­che­rung. Haf­tungs­vor­rau­set­zung ist jedoch grob fahr­läs­si­ge oder vor­sätz­li­che Scha­dens­ver­ur­sa­chung durch den Auf­trag­neh­mer oder dessen Erfül­lungs­ge­hil­fen. Die Haftung bei leichter Fahr­läs­sig­keit ist ausgeschlossen.
8.8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen für alle von ihm ver­ur­sach­ten Sach- oder Kör­per­schä­den. Das gilt auch für Schäden, die durch min­der­jäh­ri­ge Begleit­per­so­nen, von Tieren oder durch mit­ge­führ­te Trans­port­gü­ter ver­ur­sacht werden, welche aus gesund­heit­li­chen oder fahr­läs­si­gen Gründen, am Eigentum von der
Firma Beam me up oder dritten Personen ent­ste­hen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Ver­un­rei­ni­gung durch Erbre­chen, Inkon­ti­nenz, mit­ge­führ­te Nah­rungs­mit­tel, Tabak­wa­ren oder Flüs­sig­kei­ten ent­ste­hen. Bei der Bezif­fe­rung solcher Schäden wird die
Firma Beam me up neben der Besei­ti­gung auch ent­gan­ge­ne Gewinne durch Aus­fall­schä­den geltend machen, die durch Lüftung oder Trock­nung entstehen.

 

9. Datenschutz

9.1. Die Firma Beam me up weist darauf hin, dass gem. § 33 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz die Erfül­lung des Ver­tra­ges erfor­der­li­chen Daten in maschi­nen­les­ba­rer Form spei­chert und ver­ar­bei­tet werden. Die Firma Beam me up erhebt, ver­ar­bei­tet und nutzt betriebs- und per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Spei­che­rung, Ver­ar­bei­tung und Nutzung seiner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­drück­lich zu, sofern diese nur zu Zwecken von Ver­trags­durch­füh­run­gen und Infor­ma­tio­nen über Leis­tun­gen von der Firma Beam me up erfolgt.

10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt grund­sätz­lich deut­sches Recht. Erfül­lungs­ort für alle Leis­tun­gen von der
Firma Beam me up ist 22946 Trittau, Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten mit der Firma Beam me up ist 21465 Reinbek.

11. Salvatorische Klausel

Sollten Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges oder dieser AGB oder eine künftig auf­ge­nom­me­ne Bestim­mung ganz oder teil­wei­se unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit oder Durch­führ­bar­keit später ver­lie­ren, so ist hier­durch die Gül­tig­keit der übrigen Bestim­mun­gen nicht berührt. Ent­spre­chen­des gilt, soweit sich her­aus­stel­len sollte, dass eine Rege­lungs­lü­cke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen oder Aus­fül­lun­gen der Lücke eine ange­mes­se­ne Regelung treten soll, die soweit recht­lich möglich, dem am nächsten kommt was dem Willen der Parteien ent­spricht oder nach dem Sinn und Zweck des Ver­tra­ges gewollt hätten, wenn die Unwirk­sam­keit, Undurch­führ­bar­keit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirk­sam­keit einer Bestim­mung etwa auf einem in dem Vertrag vor­ge­schrie­be­nen Maß der Leistung oder Zeit (Frist und Terminen) beruht. Es soll dann ein dem Gewoll­ten mög­lichst nahe­kom­men­des, recht­lich zuläs­si­ges Maß der Leistung oder Zeit als ver­ein­bart gelten.

Die all­ge­mei­ne Geschäfts- und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen können jeder­zeit ergänzt bzw. geändert werden. Mit der Buchung einer Fahrt werden die all­ge­mei­nen Geschäfts- und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen anerkannt

Grande, April 2022