AGB
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte vom Fahrservice BEAM ME UP.
1. Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
1.1. Die folgende Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma
Beam me up Fahrservice erbrachten Leistungen im Bereich der Personenbeförderung und Sachbeförderung.
1.2. Änderungen der AGB´s bleiben vorbehalten. Die jeweilige gültige Fassung der AGB´s wird im Internet veröffentlicht und ist in den Fahrzeugen zur Einsichtnahme erhältlich.
1.3. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistungen aktuelle Fassung der AGB´s. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Firma Beam me up diese schriftlich akzeptiert hat.
1.4. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
1.5. Mit Vertragsabschluss werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages und gelten als vom Kunden uneingeschränkt anerkannt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Firma Beam me up nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, schriftlich oder online
(per E‑Mail) entgegen.
2.2. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn die Firma Beam me up entweder eine rechtsverbindliche Buchungsbestätigung schriftlich oder per E‑Mail bestätigt oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird.
2.3. Bei telefonischen Buchungen haftet die Firma Beam me up nicht für Übermittlungsfehler.
Der Kunde hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten hin zu überprüfen und ggf. bei Unrichtigkeiten die Firma Beam me up unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Kunde verantwortlich.
2.4. Sollten Abweichungen der Abflug – oder Rückflugdaten vorkommen bzw. Flugnummern sich
ändern, muss der Kunde sich sofort telefonisch oder per E‑Mail mit der Firma Beam me up in Verbindung setzten.
2.5. Der Kunde ist dazu verpflichtet Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Beam me up eingetreten sind, umgehend mitzuteilen. Bei Nichtanzeige erlischt unsere Pflicht der Beförderung. Umbuchungen (Zeitänderungen) sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten.
2.6. Für die korrekte Übermittlung der aktuellen Flugzeiten/Bahnfahrzeiten oder Ähnliches, für Hin- und Rückfahrten von der Fahrleistung obliegt der Verantwortung des Fahrgastes.
Unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Daten gehen zu Lasten des Kunden.
2.7. Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Auftraggeber, sind ohne Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die Firma Beam me up nicht zulässig und werden somit nicht durchgeführt. Sollte jedoch auf Wunsch des Fahrgastes trotzdem eine Auftragsänderung während der Fahrt durchgeführt werden, haftet ausschließlich der Fahrgast für evtl. entstandene Schäden.
2.8. Sollte durch Annullierung eines Fluges oder durch Umbuchung der Airline auf eine andere Flugnummer gelten, anstatt der bestätigten und geplanten Flugnummer, ist die Firma Beam me up nicht verpflichtet den geänderten Auftrag anzunehmen.
2.9. Die Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit zzgl. 30 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen kann der Fahrer höchstens 60 Minuten über die planmäßige Ankunftszeit hinaus warten. Bei Verspätungen, die 60 Minuten überschreiten, wird eine Pauschale in Höhe von € 30,00 pro Stunde abgerechnet. Eine Verpflichtung zur Beförderung bei Überschreitung der Wartezeit über 60 Minuten besteht nicht.
Für Unplanmäßigkeiten im Flugverkehr/Bahnverkehr übernimmt die Firma Beam me up keine Haftung.
Bei verfrühten Ankunftszeiten wird die planmäßige Ankunftszeit zugrunde gelegt. Fällt der Flug aus oder verschiebt sich erheblich, entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung. Geleistete Beförderungsentgelte werden nicht erstattet, außer der Kunde meldet sich frühzeitig und macht einen neuen Abholtermin aus.
2.10. Die Firma Beam me up steht es frei ein Fahrzeug nach eigener Wahl ein zusetzten, die Fahrt abzulehnen. (Es besteht keine Beförderungspflicht) Die Fahrtreservierung schriftlich zu bestätigen liegt ebenfalls im Ermessen der Firma Beam me up.
3. Rücktritt vom Vertrag des Kunden und Stornogebühren
3.1. Beiden Vertragspartnern steht ohne Angaben von Gründen ein uneingeschränktes Wiederrufs- und Rücktrittsrecht zu.
3.2. Stornierungen sind der Firma Beam me up grundsätzlich in Textform oder telefonisch unverzüglich mitzuteilen.
3.3. Der Kunde hat das Recht bis zum 7. Tag vor vereinbarten und bestätigten Beförderungstermin vom Vertrag zurück zu treten.
3.4. Stornierungen, die später als 7. Tage bei der Firma Beam me up eingehen, können eine Stornogebühr auslösen.
— Stornierungen bis 3 Tage vor Fahrantritt mit 25% des Fahrpreises.
— Stornierungen bis 24 Stunden vor Reiseantritt mit 50% des Fahrpreises.
— Stornierungen am Reisetag oder nicht erscheinen des Fahrgastes zum vereinbarten Zeitpunkt mit 100% des Fahrpreises.
3.5. Die Firma Beam me up behält sich bzgl. der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden. Die oben genannten Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
4. Rücktritt vom Vertrag durch Beam me up
4.1. Die Firma Beam me up ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zutreten bei nicht vorhersehbaren Umständen. (z.B kurzfristiger Erkrankung und kein geeignetes Fahrpersonal zur Verfügung steht, technische Defekte oder extreme Witterungsbedingungen). Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht für den Kunden in diesen Fällen nicht.
4.2. Sollte durch unvorhersehbare Ereignisse während der Fahrt z.B. Unfall/Sperrung, Krieg,
Unruhen, Epidemien, Behinderung durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen sowie jegliche weitere höhere Gewalt, das Fahrziel nicht rechtzeitig oder gar nicht erreicht werden, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den
Kunden.
5. Preise
5.1. Alle Preisangaben gegenüber dem Endverbraucher sind in Euro und Brutto zu verstehen. Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegenutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren, Maut usw. Diese werden den Kunden in Rechnung gestellt.
5.2. Spesen fallen nur bei einer Lenkzeit von mehr als 8 Stunden an.
5.3. Die Firma Beam me up erstellt dem Kunden ein Angebot mit Festpreisen. Akzeptiert der Kunde das vorgeschlagene Beförderungsentgelt, so bestätigt er diese durch die Annahmen des Angebots per E‑Mail, Whats App oder ähnliche Möglichkeiten.
5.4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Fahrttermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Firma Beam me up berechtigt den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung von mehr als 15% übersteigt.
5.5. Mehrkosten, die aufgrund von Änderungswünschen durch den Auftraggeber während der Fahrt auftreten und nicht vereinbart wurden, werden zusätzlich berechnet.
6. Fälligkeiten und Zahlung
6.1. Der Fahrpreis ist sofort nach Erbringung in bar oder per EC/Kreditkarte fällig.
Der Fahrpreis kann auch durch den Kunden vor Fahrantritt per Überweisung bezahlt werden.
6.2. Die Firma Beam me up behält sich grundsätzlich das Recht vor, Anzahlungen zu verlangen.
6.3. Zahlungen auf Rechnungen sind möglich, sofern das vertraglich vereinbart wurde.
6.4. Die Preise können von der Firma Beam me up entsprechend geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl von Fahrgästen, Zeiten oder der Fahrstrecke wünscht.
6.5. Rechnungen von der Firma Beam me up ohne Fälligkeitsdatum sind sofort, ohne Abzug, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.
6.6. Die Firma Beam me up ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich die Zahlung zu verlangen.
6.7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist die Firma Beam me up berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über den Basiszinssatz zu fordern und den Vertrag zu beenden.
Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausnahmslos mit seiner Reservierung zu.
6.8. Falls der Firma Beam me up nachweisbar, einen höheren Verzugsschaden entstanden ist, ist die Firma Beam me up berechtigt auch diesen geltend zu machen.
7. Beförderung von Personen und Sachen
7.1. Die Kunden von der Firma Beam me up haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrers und des Fahrzeugs, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstige Dritte nicht gefährdet wird.
7.2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist der Firma Beam me up freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung oder bei Fahrantritt hinzuweisen.
7.3. Die Kunden tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich, für
die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Personen, sowie die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung der mitgeführten Tiere.
7.4. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Begleitung befindenden minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung des Fahrers öffnen. Kunden sind verpflichtet zu prüfen, ob das Öffnen einer Tür gefahrlos möglich ist.
Ebenso dürfen keine Gegenstände aus dem Fenster oder den Türen geworfen werden.
Personen, die eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Fahrers nicht folgen, können sofort von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Fahrpreiserstattungen.
7.5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln oder alkoholischer Getränke während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von der Firma Beam me up ist untersagt.
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten.
7.6. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitenden Personen für sämtliche von Ihnen verursachte Schäden. Die Kosten zur Beseitigung grober Verschmutzung oder Beschädigungen des Fahrzeuges und dessen Zubehör, die von einem Fahrgast verursacht wurden, hat dieser zu tragen. Eventuell daraus resultierende Ausfälle könnte ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
7.7. Es werden generell keine Gefahrguttransporte durchgeführt. Sonstige Güter und Tiertransporte nur nach vorheriger Absprache. Es müssen vom Kunden geeignete Transportbehälter zur Verfügung gestellt werden. Bei Auslandsfahrten müssen entsprechende Papiere bereitgehalten werden, um die sich der Kunde zu kümmern hat.
Für evtl. auftretende Schäden an Personen und Sachen durch das Tier haftet der Halter des
Tieres.
7.8. Die Firma Beam me up behält sich vor, bestimmte Personen von der Beförderung auszuschließen, dazu gehören z.B. betrunkene Personen. Kunden unter zwölf Jahren und Tiere müssen unter Aufsicht von Begleitpersonen stehen.
7.9. Gepäckstücke, die für Personen eine Gefahr darstellen könnten oder schmutzig sind, müssen nicht transportiert werden. Das gilt auch für sehr schwere (über 20 KG) Gepäckstücke oder Gegenstände.
8. Gewährleistungen Haftungen und Haftungsbeschränkung
8.1. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet die Firma Beam me up für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglichen Beförderungsleistungen.
8.2. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch die Firma Beam me up in sachgerechter Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung dem natürlichen Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch die Firma Beam me up transportierte Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen etc. können durch sachgemäße Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. Es wird eine Reise- bzw. Gepäckversicherung empfohlen.
8.3. Beförderungsgut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch die Firma Beam me up unterzeichnet wurde.
8.4. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind der Firma Beam me up umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
8.5. Die Firma Beam me up übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere dann nicht, wenn diese nicht von der Firma Beam me up zu vertreten sind. Bei vorliegen von höherer Gewalt kann die Firma Beam me up kostenlos vom Vertrag zurücktreten, dies gilt auch für Krieg und Unruhen. Für Verspätungen in Folge von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, unvorhersehbare Verkehrsverdichtung, Staus, Unfällen unvorhersehbare technische Mängel, Glatteis etc. haftet die Firma Beam me up nicht.
Die Haftung für die Folgen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Des Weiteren haftet die Firma Beam me up nicht für Verspätungen, die aus Gründen entstehen, die im Bereich des Kunden liegen. Die Firma Beam me up haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Staus unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
8.6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach der vereinbarten Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
8.7. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Firma Beam me up gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von der Firma Beam me up für Sachschäden und Verluste auf höchstens € 1.000,00 soweit der Schaden von der Firma weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für die Personen, die im Auftrag für die Firma Beam me up arbeiten.
Etwaige Beanstandungen der Leistungen sind seitens des Kunden unverzüglich der Firma Beam me up mitzuteilen. Für Personenschäden haftet die Firma Beam me up lediglich nach Maßgabe der zur Deckung der Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Insassenversicherung. Haftungsvorrausetzung ist jedoch grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von der
Firma Beam me up oder dritten Personen entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel, Tabakwaren oder Flüssigkeiten entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird die
Firma Beam me up neben der Beseitigung auch entgangene Gewinne durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
9. Datenschutz
9.1. Die Firma Beam me up weist darauf hin, dass gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet werden. Die Firma Beam me up erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, sofern diese nur zu Zwecken von Vertragsdurchführungen und Informationen über Leistungen von der Firma Beam me up erfolgt.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt grundsätzlich deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen von der
Firma Beam me up ist 22946 Trittau, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Beam me up ist 21465 Reinbek.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllungen der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt was dem Willen der Parteien entspricht oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist und Terminen) beruht. Es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit als vereinbart gelten.
Die allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen können jederzeit ergänzt bzw. geändert werden. Mit der Buchung einer Fahrt werden die allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen anerkannt
Grande, April 2022